Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule
Ziffer 1 Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen Ausfallentschädigung
Bestandteil der Ausbildung Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Forsetzung der Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit
Die Fahrausbildung umfaßt theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt
Forderungen verweigern. der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
Schriftlicher Ausbildungsvertrag entstanden.
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. Ziffer 8
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Ausschluss vom Unterricht
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Ziffer 5 a) Wenn er unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im übrigen gelten die nachstehenden Kündigung des Vertrages b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus
wichtigem Grund gekündigt werden: Ausfallentschädigung
Beendigung der Ausbildung Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein
Ablauf von sechs Monaten seit Abschluß des Ausbildungsvertrages. a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne
angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die triftigen Grund unterbricht, Ziffer 9
durch den nach § 19 FahrIG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle
hinzuweisen. c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers und des Anschauungsmaterials verpflichtet.
verstößt.
Eignungsmängel des Fahrschülers Ziffer 10
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die Textform der Kündigung Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt. Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsich des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb
nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht
Ziffer 6 zur Folge haben.
Ziffer 2 Entgelte bei Vertragskündigung
Entgelte, Preisaushang Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und
Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein Fahrlehrer verloren, so muß der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten,
vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlaßt zu sein (siehe Ziffer5), steht der den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die
Ziffer 3 Fahrschule folgendes Entgelt zu Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses
Grundbetrag und Leistungen a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ziffer 11
Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen Abschluß der Ausbildung
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, daß der
Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines
berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschrieben Kraftfahrzeugs besitzt (§16 FahrlG).
Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluß
unzulässig. d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der Ausbildung (§6 FahrschAusbO).
der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; Anmeldung zur Prüfung
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie
Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen Ausbildung erfolgt. ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er
sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter Gebühren
der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. verpflichtet.
Absage der Fahrstunden/Benachtigungsfrist Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Ziffer 12
unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten Gerichtsstand
Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach
Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe Ziffer 7 Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland,
von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Einhaltung vereinbarter Termine oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt,
Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, daß vereinbarte so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
entstanden. Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der
Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den Empfehlung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1.Januar 2002 geltenden
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher
Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese
Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu
erhoben. Wartezeiten bei Verspätung ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht angewendet werden.
Ziffer 4 länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten
Zahlungsbedingungen praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu
Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).
die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und
Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Stand: 11/2016