Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule

Ziffer 1 Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen Ausfallentschädigung

Bestandteil der Ausbildung Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Forsetzung der Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit

Die Fahrausbildung umfaßt theoretischen und  praktischen Fahrunterricht. Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der beträgt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrschüler bleibt

 

Forderungen verweigern. der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe

Schriftlicher Ausbildungsvertrag entstanden.

Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung

 

Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. Ziffer 8

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. Ausschluss vom Unterricht

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:

auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Ziffer 5 a) Wenn er unter dem Einfluß von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im übrigen gelten die nachstehenden Kündigung des Vertrages b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind. Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus

 

wichtigem Grund gekündigt werden: Ausfallentschädigung

Beendigung der Ausbildung Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein

Ablauf von sechs Monaten seit Abschluß des Ausbildungsvertrages. a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne

angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die triftigen Grund unterbricht, Ziffer 9

durch den nach § 19 FahrIG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle

hinzuweisen. c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers und des Anschauungsmaterials verpflichtet.

 

verstößt.

Eignungsmängel des Fahrschülers Ziffer 10

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die Textform der Kündigung Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt. Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsich des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb

nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht

 

Ziffer 6 zur Folge haben.

Ziffer 2 Entgelte bei Vertragskündigung

Entgelte, Preisaushang Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung

Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und

Fahrschule bekanntgegebenen zu entsprechen. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein Fahrlehrer verloren, so muß der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stellen) anhalten,

 

vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlaßt zu sein (siehe Ziffer5), steht der den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die

Ziffer 3 Fahrschule folgendes Entgelt zu Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses

Grundbetrag und Leistungen a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;

Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ziffer 11

Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen Abschluß der Ausbildung

Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, daß der

Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines

berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschrieben Kraftfahrzeugs besitzt (§16 FahrlG).

Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt; Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluß

unzulässig. d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der Ausbildung (§6 FahrschAusbO).

 

der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss; Anmeldung zur Prüfung

b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie

Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen Ausbildung erfolgt. ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er

sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter Gebühren

 

der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. verpflichtet.

Absage der Fahrstunden/Benachtigungsfrist Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch

Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Ziffer 12

unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten Gerichtsstand

Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach

Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe Ziffer 7 Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland,

von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Einhaltung vereinbarter Termine oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt,

Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, daß vereinbarte so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

entstanden. Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der

 

Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die Diese Bekanntmachung enthält keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der

Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den Empfehlung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der ab dem 1.Januar 2002 geltenden

c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Fassung. Die Befugnis, nach diesem Gesetz sowie aufgrund anderer gesetzlicher

Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. Vorschriften die gerichtliche Überprüfung zu verlangen, wird durch diese

Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, Bekanntmachung nicht eingeschränkt. Die vorstehende Empfehlung ist unverbindlich. Zu

erhoben. Wartezeiten bei Verspätung ihrer Durchsetzung darf kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck

 

Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht angewendet werden.

Ziffer 4 länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten

Zahlungsbedingungen praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu

Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).

die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und

Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

 

Stand: 11/2016